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Anlass für den Rechtstipp des Monats Juni 2015 ist ein Fall aus meiner unmittelbaren Bekanntschaft, der einem den Atem verschlägt:

Ein Bankmitarbeiter hat über die Bank, bei der er angestellt ist, eine Vorsorgeversicherung laufen, für die es ein Bezugsrecht gibt. Nachdem sich seine Beziehung zur neuen Partnerin verfestigt hat, möchte er das Bezugsrecht auf diese ändern und überprüft aus diesem Anlass online das Vertragsverhältnis.

Dabei fällt er aus allen Wolken, als er feststellen muss, als bezugsberechtigte Person ist eine Dame in den Unterlagen festgehalten, die er überhaupt nicht kennt. Er

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Nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch wird jeder testierfähigen Person ab dem 16. Lebensjahr die Möglichkeit eingeräumt, selbst und eigenhändig ein Testament zu verfassen. Hierbei gibt es aber Einiges zu beachten, wie der Focus und andere Zeitschriften kürzlich dargestellt haben:

1.) Komplett selbst
Ein eigenhändiges Testament muss immer komplett vom Verfasser eigenhändig und damit selbst geschrieben werden. Es genügt auch nicht, wenn der Verfasser den Text diktiert und vielleicht selbst per Hand Zusätze einfügt. Gerade eine solche Variante hat das OLG Stuttgart kürzlich als ungültiges Testament verworfen.

2.) Per Hand
Die gesetzliche Form erfordert etwas, was heute sonst kaum noch in Mode ist. Es muss per Hand geschrieben werden. Alles andere ist ungültig, beispielsweise Computerausdrucke, Schreibmaschinentexte etc.. Unerlässlich ist am Ende die Unterschrift, sinnvoll ist eine Überschrift wie „Testament“ oder „Mein letzter Wille“,

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Es gibt Dinge, die man besser nicht tut. Dazu gehört die Lagerung der Weihnachtsdeko in der heimischen Sauna, denn diese Deko brennt wie Zunder, wie das Landgericht München II in einem kürzlich bekannt gewordenen Urteil zu berichten weiß:

Dort hatte ein Ehepaar geklagt, welches Eigentümer eines Häuschens ist. Dieses Häuschen ist im März 2013 ein Raub der Flammen geworden. Ausgelöst hat den Brand eine Kiste mit Weihnachtsdekoartikeln, die während laufender Renovierungsarbeiten auf dem Dachboden in den Keller und dort in die Sauna geräumt worden sind.

Dumm gelaufen ist dabei natürlich, dass die Ehefrau beim Abstellen der Weihnachtsdeko das Licht der Sauna angemacht und damit dieselbe automatisch

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Der folgende Rechtstipp Dezember 2014 basiert auf einem Beitrag aus „dem Spiegel“ Heft 47/2014:

Ein Berufskraftfahrer aus Süddeutschland soll auf einer Landstraße, bei der nur 70 km/h erlaubt sind, mit 98 km/h geblitzt worden sein. Dieser Berufskraftfahrer ist sich aber sicher gewesen, dass er so schnell nicht gefahren sei, weil er in besonderem Maße auf die Verkehrszeichen und zugelassenen Geschwindigkeiten achtet.
Er hat dann Einspruch gegen den Bußgeldbescheid über 80,00 EUR und drei Punkte eingelegt, ein Richter des Amtsgerichtes Emmendingen hat ihn ebenso wie zwei weitere Betroffene freigesprochen.

Geblitzt worden waren alle drei einem Messgerät der Firma Vitronic mit der Bezeichnung PoliScan.

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