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Aus aktuellem Anlass beschäftigt sich der Tipp des Monats Juni 2014 mit Fragen rund um die Fußballweltmeisterschaft in Brasilien.
Zunächst arbeitsrechtliches:

Wenn betriebliche Gründe gegen Urlaub während der WM sprechen, dann muss der Chef dem Wunsch nicht entsprechen. Wer keinen Urlaub bekommt oder keinen beantragt, darf am Arbeitsplatz aber nicht einfach sichtbar die deutsche (erst recht keine andere) Nationalmannschaft unterstützen. Ein Recht auf private Deko am Arbeitsplatz gibt es für Arbeitnehmer nicht. Der Arbeitgeber muss dafür sein Einverständnis erklären. Auch wer online auf WM-Spiele wetten will, benötigt eine Erlaubnis des Chefs, der eine private Nutzung des Computers gestatten muss. Unproblematisch sind Tipp-Runden mit Kollegen, so lange sie nur in den Arbeitspausen stattfinden.

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Ich berichte über eine kürzlich ergangene Entscheidung des OLG Koblenz, der folgender Sachverhalt zugrunde gelegen hat:

Die Eltern werden geschieden, dem Vater wird das Sorgerecht übertragen. Dann verstirbt die Mutter, die Klägerin, eine inzwischen 41-jährige Frau, wird zusammen mit zwei Geschwistern testamentarische Miterbin. Der Vater nimmt den Nachlass in Besitz und veräußert noch vor der Volljährigkeit der Tochter einzelne Nachlassgegenstände. Ein Nachlassverzeichnis legt er dem zuständigen Gericht über den verwalteten Nachlass vor. Angaben zu Hausrat, Kunstgegenständen und Schmuck der Erblasserin fehlen jedoch ebenso wie Wertangaben, obwohl die Erblasserin eine Gaststätte und ein Kunstgewerbe betrieben hatte.

Nachdem die Tochter jetzt erfährt, dass sie testamentarische Miterbin geworden ist, erhebt sie eine sogenannte Stufenklage, also auf Erteilung von Auskunft,

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Im Jahr 2001 ist ins BGB die Vorschrift über die sogenannte „Barrierefreiheit“ eingefügt worden. Dies ist erforderlich geworden, nachdem das Bundesverfassungsgericht unter bestimmten Voraussetzungen einem Mieter einen Rechtsanspruch auf Einbau eines Treppenlifts zugesprochen hatte.
Heute kann ein Mieter vom Vermieter die Zustimmung zu baulichen Veränderungen oder sonstigen Einrichtungen verlangen, die für eine behindertengerechte Nutzung der Mietwohnung erforderlich sind. Gemeint sind Veränderungen wie zum Beispiel der Einbau eines Treppenlifts oder eines barrierefreien Bades, aber auch besondere Haltegriffe und nicht fest installierte Auffahrtschienen für Rollstuhlfahrer.

Voraussetzung für einen diesbezüglichen Rechtsanspruch ist, dass in der Wohnung eine behinderte Person lebt, dies muss nicht der Mieter selbst sein, es können

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Das Patientenrechtegesetz ist jetzt ein gutes Jahr in Kraft. Sein Zweck ist es, die Position der Patienten gegenüber Leistungserbringern wie Ärzten, Krankenhäusern und Krankenkassen zu stärken. Im Wesentlichen hat das Patientenrechtegesetz folgende Neuerungen gebracht:

Es ist gesetzlich geregelt, dass zwischen Patient und der Behandlungsseite ein zivilrechtlicher Vertrag zustande kommt. Diese Klarstellung macht es möglich, dass in den Vertrag Allgemeine Geschäftsbedingungen einbezogen werden. Auf der Behandlungsseite sind alle umfasst, die medizinische Behandlung für Patienten erbringen (von Ärzten über Psychologen bis Masseure oder Logopäden).

Das Gesetz schreibt Ärzten eine möglichst umfassende Information des Patienten vor. Ein gut gemeintes Verschweigen kann lediglich auf Ausnahmefälle beschränkt sein, wenn bei Patienten das Risiko schwerster Schäden bishin zur Suizidgefahr drohen. Die Informationspflichten beschränken sich nicht nur auf medizinische

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